Allgemeine Geschäftsbedingungen

Exceptional Weddings & Events

Sina van Harn Penhoren 14

2201 VS NOORDWIJK

 

Mobil: +31 (0)6 – 52 246 337

 

KVK – Handelskammer Den Haag: 65613589

E-Mail: info@exceptionalweddings.nl

 

 

Begriffsbestimmungen

 

Anwender:

Unter dem Anwender der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Exceptional Weddings & Events mit Satzungssitz in Noordwijk, Penhoren 14 und Handelskammernummer der Handelskammer Den Haag ,65613589 verstanden.

 

Auftraggeber:

Unter Auftraggeber wird die Person verstanden, die den Auftrag zur Organisation einer Hochzeit erteilt hat oder in deren Namen Exceptional Weddings & Events eine Hochzeit, Verlobung, ein Jubiläum oder einen anderen Anlass organisiert oder eine entsprechende Reservierung macht. Bis ein Vertrag zustande gekommen ist, wird der Auftraggeber auch Anfrager genannt.

 

Lieferant:

Unter Lieferant wird diejenige Person verstanden, die in Ausübung ihres Unternehmens Waren bzw. Dienstleistungen für eine Hochzeit, Verlobung, ein Jubiläum oder einen anderen Anlass anbietet/erbringt, die von Exceptional Weddings & Events organisiert werden.

 

Vertrag:

Der Dienstleistungsvertrag.

 

Artikel 1 – Allgemein

 

  • Diese Bedingungen finden auf alle Angebote und Offerten von Exceptional Weddings & Events sowie auch auf mit dem Auftraggeber (bzw. den Auftraggebern) und/oder Erbringern von Dienstleistungen bzw. Lieferanten von Waren für die Organisation bzw. Durchführung von Hochzeiten, im weitesten Sinne des Wortes, Verlobungsfeiern, Jubiläen oder anderen Anlässen Anwendung, soweit von diesen Geschäftsbedingungen nicht schriftlich abgewichen wurde.

 

  • Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ungültig werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen keinesfalls berührt. Exceptional Weddings & Events und der Auftraggeber vereinbaren nach gegenseitiger Rücksprache als Ersatz für eine unwirksame oder ungültig gewordene Bestimmung neue Bestimmungen, die wirksam bzw. rechtsgültig sind und dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

 

  • Der Auftraggeber akzeptiert die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Schließen eines Vertrags mit Exceptional Weddings & Events oder der Teilnahme als Auftraggeber, durch den Auftraggeber oder im Namen des Auftraggebers an einer Hochzeit/Aktivität von Exceptional Weddings & Events.

 

  • Die vorliegenden Bedingungen finden ebenfalls Anwendung auf alle Verträge mit dem Anwender, für deren Ausführung Drittpersonen einzusetzen sind.

 

  • Etwaige Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

 

  • Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufsbedingungen oder anderer Bedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird ausdrücklich abgelehnt, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen.

 

Artikel 2 – Zustandekommen und Inhalt des Vertrags

 

  • Ein Vertrag kommt im Zeitpunkt zustande, in dem der Auftraggeber ein Angebot von Exceptional Weddings & Events mündlich (bzw. telefonisch) oder schriftlich (bzw. brieflich) annimmt. Der Auftraggeber erhält von Exceptional Weddings & Events schriftlich eine Bestätigung des Vertrags.

 

  • Das erste unterbreitete Angebot ist gegenseitig unverbindlich, aus Druck-, Setz- und Schreibfehlern sowie auch entstellten Angeboten können keine Rechte hergeleitet werden.

 

  • Hat Exceptional Weddings & Events den Auftrag erhalten und mit der Durchführung bzw. Anpassung eines Angebots begonnen, noch ohne dass ein Auftrag zustande gekommen ist, hat der Anfrager alle Vorbereitungskosten zu bezahlen. Damit werden u.a. Untersuchungskosten zum Erwerb weiterer Informationen als die verstanden, die im Angebot umschrieben werden, Kosten zur Besichtigung von Standorten, Besprechungen am Standort des Anfragers usw.

 

  • Die Preise in den genannten Angeboten verstehen sich einschließlich MwSt. und anderer behördlicher Abgaben.

 

  • Weicht die Annahme (in untergeordneten Punkten) von dem in der Offerte festgehaltenen Angebot ab, ist Exceptional Weddings & Events nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, ausgenommen, wenn Exceptional Weddings & Events etwas anderes angibt.

 

  • Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Exceptional Weddings & Events nicht zur Durchführung eines Teils des Auftrags zum entsprechenden Teil des angegebenen Preises.

 

  • Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

 

  • Exceptional Weddings & Events kann nicht für die Nichtdurchführung eines Auftrags aufgrund von höherer Gewalt haftbar gemacht werden, so zum Beispiel bei Erschöpfung des Vorrates oder beim Ausbleiben von Lieferungen durch Zulieferer von Exceptional Weddings & Events, beim Untergang von Waren oder bei der Nichtdurchführung von Aufträgen infolge von Unfällen, Streik,

 

Feuer, Überschwemmung usw. Diese Aufzählung ist nicht einschränkend. Exceptional Weddings & Events ist nicht verpflichtet, die unvorhersehbare Art des Umstandes zu beweisen, der die höhere Gewalt ausmacht. Die obigen Ausführungen finden in Bezug auf die Hochzeitsliste als auch die Planung der Hochzeit, eines Anlasses und alles weiteren, was dazugehört, Anwendung. Exceptional Weddings & Events ist jedoch verpflichtet, die Folgen durch das Treffen der erforderlichen Maßnahmen zu beschränken.

 

  • Exceptional Weddings & Events sorgt bei unvorhergesehenen Umständen – wo Exceptional Weddings & Events den Auftrag nicht durchführen kann – für Ersatz in Form eines anderen Hochzeitsplaner oder eine gleichwertige Lösung, zu vereinbaren zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister.

 

  • Die Preise betreffend Dienstleistungen und Waren, die von Drittpersonen (Zulieferern) geliefert werden, sind nicht in den Preisen eingeschlossen, die an Exceptional Weddings & Events zu bezahlen sind. Etwaige Zusatzkosten, die Zulieferer oder Drittpersonen berechnen, hat der Auftraggeber zu übernehmen.

 

Artikel 3 – Die Erfüllung des Vertrags

 

  • Exceptional Weddings & Events erfüllt den Vertrag nach besten Kräften und bestem Wissen und entsprechend den Anforderungen, die an einen guten Hochzeitsplaner/Organisator gestellt werden, und zwar aufgrund des zu diesem Zeitpunkt bekannten Standes der Wissenschaft.

 

  • Sollte eine gute Erfüllung des Vertrags dies erfordern, hat Exceptional Weddings & Events das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Drittpersonen durchführen zu lassen.

 

  • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Exceptional Weddings & Events sämtliche Informationen rechtzeitig erteilt werden, von denen Exceptional Weddings & Events angibt, dass sie erforderlich sind, oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise zu verstehen hat, dass diese für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind. Sollten die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Informationen Exceptional Weddings & Events nicht rechtzeitig erteilt werden, hat Exceptional Weddings & Events das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen bzw. dem Auftraggeber die sich aus der Verzögerung ergebenden Zusatzkosten entsprechend den üblichen Preisen in Rechnung zu stellen.

 

  • Exceptional Weddings & Events ist nicht haftbar für Schaden, gleichgültig, welcher Art, weil Exceptional Weddings & Events von vom Auftraggeber erteilten, nicht korrekten bzw. nicht vollständigen Angaben ausgegangen ist.

 

  • Führt Exceptional Weddings & Events oder führen von Exceptional Weddings & Events eingesetzte Drittpersonen im Rahmen eines Vertrags Tätigkeiten am Standort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bezeichneten Ort aus, hat der Auftraggeber die Kosten im Zusammenhang mit den von diesen Mitarbeitern billigerweise gewünschten Mehrleistungen zu übernehmen.

 

  • Der Auftraggeber schützt Exceptional Weddings & Events bzw. von Exceptional Weddings & Events eingesetzte Drittpersonen vor etwaigen Ansprüchen von Drittpersonen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Schaden erleiden und den der Auftraggeber zu vertreten hat.

 

  • Arbeitnehmer, Praktikanten bzw. Drittpersonen haben kein Recht, Exceptional Weddings & Events als Unternehmer auf irgendeine Weise zu verpflichten. Aufträge, die diese angenommen haben, sind nur nach schriftlicher Bestätigung von Exceptional Weddings & Events selbst oder eines Mitarbeiters gültig, der dazu schriftlich ermächtigt ist, und Ihnen von Exceptional Weddings & Events bestätigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, Auftrage zu verweigern, oder Waren zu liefern, für die wir eine solche Bestätigung nicht gegeben haben.

 

  • Der Auftraggeber schützt Exceptional Weddings & Events oder Drittpersonen, die im Auftrag von Exceptional Weddings & Events arbeiten, vor etwaigen Ansprüchen von Drittpersonen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Schaden erleiden und den der Auftraggeber zu vertreten hat.

 

Artikel 4 – Änderungen des Vertrages

 

  • Stellt sich während der Erfüllung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung notwendig ist, die durchzuführenden Tätigkeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Rücksprache entsprechend an.

 

  • Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Vollendung der Durchführung dadurch beeinflusst werden. Exceptional Weddings & Events informiert den Auftraggeber darüber so rasch wie möglich.

 

  • Sollte die Änderung bzw. Ergänzung des Vertrags finanzielle bzw. qualitative Konsequenzen haben, informiert Exceptional Weddings & Events den Auftraggeber dazu im Voraus.

 

  • Abweichend von Absatz 4.3 kann Exceptional Weddings & Events keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung bzw. Ergänzung die Folge von Umständen ist, die Exceptional Weddings & Events zu vertreten hat.

 

  • Exceptional Weddings & Events behält sich das Recht vor, um gesetzlich vorgeschriebene Preiserhöhungen, die zwischen der Auftragsbestätigung und dessen Erfüllung stattfinden, dem Auftraggeber weiter zu berechnen. Exceptional Weddings & Events ist verpflichtet, dem Auftraggeber diese Preisänderungen so schnell wie möglich mitzuteilen und zu erläutern.

 

  • Wurde ein Fixhonorar vereinbart, gibt Exceptional Weddings & Events dabei an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Honorars zur Folge hat.

 

 

 

Artikel 5 – Lieferfristen

 

  • Nimmt der Auftraggeber die vermieteten oder gelieferten Produkte bzw. Dienstleistungen vor dem oder am vereinbarten Liefertermin nicht in Empfang, wird der Auftrag doch vertragsgemäß in Rechnung gestellt, ggf. zuzüglich der Kosten für erlittenen Schaden bzw. zusätzlicher Spesen, die Exceptional Weddings & Events entstanden ist bzw. angefallen sind.

 

  • Das Ersuchen des Auftraggebers, die Lieferdaten zu ändern, kann ausschließlich in gegenseitigem Einvernehmen und nach schriftlicher Bestätigung von Exceptional Weddings & Events erfüllt werden. Sämtliche sich aus dieser Änderung ergebenden Kosten hat der Auftraggeber zu übernehmen.

 

  • Wurde innerhalb der Laufzeit des Vertrags für die Vollendung bestimmter Tätigkeiten die Frist durch einen Lieferanten überschritten, ist der Hochzeitsplaner/Organisator des Anlasses in keinem Fall für die Folgen – gleichgültig, welcher Art – haftbar.

 

Artikel 6 – Zahlung

 

  • Beim Schließen des Vertrags hat der Auftraggeber eine Vorauszahlung von 40 % des Angebotsbetrags zu tätigen. Dieser Betrag ist innerhalb der dazu gesetzten Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Exceptional Weddings & Events. Der Auftraggeber erhält 1 Monat vor der Hochzeit bzw. dem Anlass eine zweite Rechnung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags. Dieser Betrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Nach der Hochzeit bzw. dem Anlass erhält der Auftraggeber eine dritte und zugleich letzte Rechnung aufgrund einer Nachkalkulation für die noch nicht vorher berechneten Kosten und ggf. eine Gutschrift bzw. Belastung durch Änderungen, die in der Auftragsbestätigung entstanden sind. Etwaige Beschwerden gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

 

  • Der Auftraggeber, der nicht rechtzeitig bezahlt, befindet sich von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine nähere Inverzugsetzung erforderlich ist. Exceptional Weddings & Events ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die vollständige Erfüllung zu verlangen. Exceptional Weddings & Events ist berechtigt, für alle in Bezug auf den Vertrag bereits getätigten Ausgaben eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, und der Auftraggeber hat dann Zinsen von 2 % pro Monat zu bezahlen, ausgenommen, wenn der allgemeine Zinssatz höher ist, wobei in diesem Fall der allgemeine Zinssatz gilt. Die Zinsen über den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem sich Auftraggeber in Verzug befindet, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollständigen Betrags.

 

  • Im Fall von Geschäftsaufhebung, Insolvenz, Beschlagnahme oder Zahlungsaufschub des Auftraggebers werden die Forderungen von Exceptional Weddings & Events dem Auftraggeber gegenüber sofort fällig.

 

  • Exceptional Weddings & Events hat das Recht, vom Auftraggeber getätigte Zahlungen zuerst für die Begleichung der Kosten, anschließend zur Zahlung der fälligen Zinsen und schließlich zur Zahlung des Betrags der Hauptforderung und der laufenden Zinsen zu verwenden.

 

Exceptional Weddings & Events kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Angebot zur Zahlung verweigern, falls der Auftraggeber eine andere Reihenfolge der Zuteilung angibt. Exceptional Weddings & Events kann die vollständige Tilgung des Betrags der Hauptforderung ablehnen, falls dabei nicht auch die fälligen und laufenden Zinsen sowie auch die Kosten bezahlt werden.

 

  • Befindet sich der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug, hat der Auftraggeber alle Kosten, die billigerweise zur Erlangung der außergerichtlichen Erfüllung entstehen, zu übernehmen. Befindet sich der Auftraggeber mit der rechtzeitigen Zahlung eines Geldbetrags in Verzug, hat er eine sofort fällige Vertragsstrafe von 25 % betreffend den noch zu bezahlenden Betrag zu bezahlen. Und zwar mit einem Mindestbetrag von 250 Euro und wobei die MwSt. und etwaige Verfahrens- und Vollstreckungskosten davon unbeschadet bleiben.

 

 

  • Der Auftraggeber hat in Bezug auf die angefallenen Inkassokosten Zinsen zu bezahlen.

 

  • Exceptional Weddings & Events behält sich das Recht vor, den Betrag auf einmal zu fordern, falls dazu berechtigte Gründe bestehen.

 

  • Ferner ist Exceptional Weddings & Events berechtigt, dem Auftraggeber Preiserhöhungen betreffend Zulieferer weiter zu berechnen, falls die Preise in Bezug auf zum Beispiel Löhne und Produkte zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung gestiegen sind.

 

  • Ferner darf Exceptional Weddings & Events den vereinbarten Betrag auf dem Angebot erhöhen, wenn sich während der Durchführung der Tätigkeiten herausstellt, dass der ursprünglich vereinbarte bzw. erwartete Umfang der Arbeiten beim Schließen des Vertrags derart unzureichend eingeschätzt wurde, und Exceptional Weddings & Events dies nicht zu vertreten hat, dass von Exceptional Weddings & Events billigerweise nicht erwartet werden darf, die vereinbarten Tätigkeiten zum vereinbarten Betrag auszuüben. Exceptional Weddings & Events informiert den Auftraggeber in diesem Fall über die Absicht zur Erhöhung des Betrags. Exceptional Weddings & Events gibt dabei den Umfang der Erhöhung und das Datum an, an dem die Erhöhung eintritt.

 

  • Fallen für Exceptional Weddings & Events höhere Kosten an, die billigerweise notwendig waren, kommen diese ebenfalls für die Erstattung durch den Auftraggeber in Betracht.

 

Artikel 7 – Werbematerial

 

  • Der Auftraggeber erteilt Exceptional Weddings & Events die Genehmigung, den Namen des Auftraggebers und das Werbematerial – zum Beispiel Fotos und Videomaterial – zu Werbezwecken zu verwenden.

 

  • Exceptional Weddings & Events kann Werbematerial zu Werbezwecken wie zum Beispiel Referenzen auf der Website, einen Blog, Messematerial usw. verwenden.

 

  • Das Werbematerial wird lediglich für das Werbeprogramm von Exceptional Weddings & Events verwendet.

 

Artikel 8 – Untersuchung, Beschwerden und Beanstandungen

 

  • Beanstandungen sind spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Datum der stattgefundenen Hochzeit schriftlich und ausreichend begründet bei Exceptional Weddings & Events einzureichen. Die Beanstandung hat eine möglichst detaillierte Umschreibung des Mangels zu enthalten, damit der Anwender möglichst adäquat reagieren kann. Die Einreichung von Beanstandungen befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, die von Exceptional Weddings & Events zugesandten Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen.

 

  • Exceptional Weddings & Events muss es unverzüglich ermöglicht werden, die eingereichten Beanstandungen zu kontrollieren. Ist die Beanstandung ihrer Ansicht nach berechtigt, bezahlt sie nach ihrer Wahl entweder eine billige Entschädigung bis höchstens zum Rechnungswert der gelieferten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen oder ersetzt die gelieferten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen kostenlos nach deren Rücklieferung im Originalzustand.

 

 

  • Erweist sich eine Beanstandung als begründet, führt der Anwender die Tätigkeiten nachträglich aus wie vereinbart, es sei denn, dies sei für den Auftraggeber mittlerweile nachweisbar sinnlos geworden. Letzteres ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.

 

  • Ist die nachträgliche Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten nicht mehr möglich oder nicht sinnvoll, ist der Anwender lediglich im Rahmen von Artikel 9 haftbar.

 

Artikel 9 – Kündigung, Beendigung und Aussetzung des Vertrags

 

  • Exceptional Weddings & Events hat jederzeit das Recht, einen Vertrag oder Änderungen darin abzulehnen bzw. zu beenden, falls der Auftrag irgendeiner gesetzlichen oder anderen behördlichen Bestimmung widerspricht.

 

Exceptional Weddings & Events hat außerdem das Recht, einen Vertrag zu beenden bzw. abzulehnen, falls der Inhalt ihrer Ansicht nach die Interessen bzw. den guten Namen ihres Unternehmens schädigen kann.

 

  • Ist die Sicherheit von Gästen, Personal bzw. Vertragspartnern nicht ausreichend gewährleistet oder werden die zur Verfügung gestellten Materialien unsachgemäß verwendet, ist Exceptional Weddings & Events berechtigt, nach eigenem Ermessen vom bereits geschlossenen Vertrag abzuweichen bzw. von diesem auf Kosten der säumigen Partei ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

  • Wird der Vertrag zwischenzeitlich vom Auftraggeber gekündigt, hat Exceptional Weddings & Events das Recht auf Kompensation aufgrund des dadurch entstandenen und glaubhaft zu machenden Auslastungsverlustes, ausgenommen, wenn der Kündigung Tatsachen und Umstände zugrundeliegen, die Exceptional Weddings & Events zu vertreten hat. Ferner ist der Auftraggeber sodann zur Zahlung von Spesenrechnungen für die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Tätigkeiten verpflichtet.

 

  • Exceptional Weddings & Events ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber die vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt bzw. wenn Exceptional Weddings & Events nach dem Schließen des Vertrags von Umständen erfährt, die gute Gründe zur Befürchtung erteilen, dass der Auftraggeber die Verpflichtungen nicht erfüllen wird bzw. wenn vom Auftraggeber beim Schließen des Vertrags eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verlangt wurde und diese Sicherheitsleistung nicht ausreicht oder unterbleibt.

 

  • Sollte der Vertrag aufgelöst werden, werden die Forderungen von Exceptional Weddings & Events dem Auftraggeber gegenüber sofort fällig. Setzt Exceptional Weddings & Events die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

 

  • Exceptional Weddings & Events behält sich jederzeit das Recht vor, eine Entschädigung zu fordern.

 

  • Annulliert der Auftraggeber einen Vertrag ganz oder teilweise, hat der Auftraggeber die Kosten – darunter auch die Erstattungen an Drittpersonen vollständig zu erstatten, die Exceptional Weddings & Events infolge dieser Annullierung anfallen. Die Annullierungskosten betragen 80 % der Gesamtsumme des Auftrags bei einer Kündigung bis vier Wochen vor der Lieferung, oder 90 % der Auftragssumme bei einer Kündigung 1 bis 4 Wochen vor der Lieferung oder 100 % der Auftragssumme bei einer Kündigung in der letzten Woche vor der Lieferung.

 

  • Wird der Vertrag zwischenzeitlich von Exceptional Weddings & Events gekündigt, sorgt der Anwender nach Rücksprache mit dem Auftraggeber für die Übertragung der noch auszuübenden Tätigkeiten an Drittpersonen, ausgenommen, wenn der Grund für die Kündigung Tatsachen und Umstände sind, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

 

  • Der Anwender ist in folgenden Fällen berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aufzuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten:

 

  • wenn der Auftraggeber die vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt
  • wenn dem Anwender nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die gute Gründe zur Befürchtung erteilen, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Sollten berechtigte Gründe bestehen, dass der Auftraggeber nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird, ist die Aussetzung nur zulässig, soweit die Pflichtverletzung dies rechtfertigt.
  • wenn der Auftraggeber beim Vertragsschluss darum ersucht wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu leisten und diese Sicherheitsleistung unterbleibt oder nicht ausreicht.

 

  • Ferner ist Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (bzw. diesen auflösen zu lassen), wenn Umstände auftreten, die solcherart sind, dass eine Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nach Kriterien der Vernunft und Billigkeit nicht länger verlangt werden kann bzw. wenn anderweitig Umstände eintreten, die solcherart sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags billigerweise nicht verlangt werden kann.

 

  • Der Anwender behält jederzeit das Recht, eine Entschädigung zu verlangen.

 

Artikel 10 – Haftung

 

  • Sollte Exceptional Weddings & Events haftbar sein, ist diese Haftung auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung geregelt wird.

 

  • Ist Exceptional Weddings & Events für unmittelbaren Schaden haftbar, beschränkt sich die Haftung auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht. Die Haftung beschränkt sich jederzeit auf höchstens den Betrag, der vom Versicherer von Exceptional Weddings & Events im ggf. eintretenden Fall ausgezahlt wird.

 

  • Unter unmittelbarem Schaden wird ausschließlich Folgendes verstanden:

 

  • die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf Schaden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezieht

 

  • die etwaigen angemessenen Kosten, die anfallen, um die mangelhafte vertragliche Leistung von Exceptional Weddings & Events dem Vertrag entsprechen zu lassen, wenn diese nicht vom Anwender zu vertreten sind
  • die angemessenen Kosten für die Verhinderung oder Beschränkung von Schaden, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Beschränkung von unmittelbarem Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

 

  • Exceptional Weddings & Events ist niemals für mittelbaren Schaden haftbar, darunter sind Folgeschaden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Schaden durch Betriebsstillstand eingeschlossen.

 

  • Die in diesen Bedingungen aufgenommenen Haftungsbeschränkungen sind nicht gültig, falls der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anwenders zurückzuführen ist.

 

  • Exceptional Weddings & Events ist niemals für Schaden durch Zutun von Drittpersonen, darunter Zulieferer usw. haftbar.

 

Artikel 11 – Freistellung

 

  • Der Auftraggeber schützt Exceptional Weddings & Events vor Ansprüchen von Drittpersonen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte auf vom Auftraggeber verschafften Materialien oder Angaben, die bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden.

 

  • Stellt der Auftraggeber Exceptional Weddings & Events Informationsträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung, garantiert dieser, dass die Informationsträger, elektronischen Dateien oder die Software frei von Viren und Defekten sind.

 

Artikel 12 – Höhere Gewalt

 

  • Die Parteien sind zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung nicht verpflichtet, wenn sie infolge eines Umstandes daran gehindert werden, der weder von ihnen verschuldet wurde noch aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, eines Rechtsgeschäfts oder nach herrschender Verkehrsauffassung von ihnen zu vertreten ist.

 

  • Unter höherer Gewalt wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen – neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird – alle von außen einwirkenden Ursachen verstanden, voraussehbar oder nicht voraussehbar, worauf der Anwender keinen Einfluss ausüben kann, wodurch der Anwender jedoch nicht imstande ist, die Verpflichtungen zu erfüllen.

 

  • Der Anwender hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, falls der Umstand eintritt, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, nachdem der Anwender seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

 

  • Die Parteien können während des Zeitraums, in dem der Zustand der höheren Gewalt andauert, die vertraglichen Verpflichtungen aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate an, ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag ohne Verpflichtung zu einer Entschädigung der andern Partei gegenüber zurückzutreten.

 

  • Soweit der Anwender seine vertraglichen Verpflichtungen im Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt mittlerweile teilweise erfüllt hat oder diese erfüllen kann, und der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen selbständigen Wert besitzt, ist der Anwender berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, wie wenn es einen gesonderten Vertrag betreffen würde.

 

Artikel 13 – Geheimhaltung

 

  • Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen dieses Vertrags voneinander oder aus anderen Quellen erfahren haben. Information gilt als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn sich dies aus dem Wesen der Information ergibt.

 

  • Sollte der Anwender aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines gerichtlichen Urteils verpflichtet sein, vertrauliche Information auch an vom Gesetz oder zuständigen Gericht bezeichnete Drittpersonen zu erteilen, und sollte sich der Anwender in diesem Rahmen nicht auf ein gesetzliches bzw. vom zuständigen Gericht anerkanntes oder erlaubtes Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, ist der Anwender zu keinerlei Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet und ist die Gegenpartei nicht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund irgendeines dadurch entstandenen Schadens berechtigt.

 

Artikel 14 – Streitfälle

 

  • Streitfälle können unter Ausschluss des Zivilgerichts von einem Ausschuss (der Branche) geschlichtet werden.

 

  • Die Parteien wenden sich erst an ein Gericht, nachdem sie nach ihren besten Kräften alles unternommen haben, um einen Streitfall in gegenseitigem Einvernehmen oder unter Vermittlung des Ausschusses (der Branche) zu lösen.

 

Artikel 15 – Anwendbares Recht

 

15.1 Auf jeden Vertrag zwischen dem Anwender und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung.

 

Artikel 16 – Änderung, Auslegung und Hinterlegungsort der Bedingungen

 

16.1 Diese Bedingungen sind an der Geschäftsstelle der niederländischen Industrie- und Handelskammer in Den Haag hinterlegt.

 

16.2. Bei der Auslegung des Inhalts und des Zwecks dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeweils immer der niederländische Text maßgeblich.

 

16.3 Es findet immer die zuletzt hinterlegte Fassung bzw. die Fassung Anwendung, die zur Zeit des Zustandekommens des Vertrags galt.